Mietbedungungen (AGB)

Überlassung des Mietobjektes:
Der Vermieter überlässt dem Mieter das Ferienhaus / die Ferienwohnung nur für den bei der Buchung angegeben Zeitraum zur alleinigen Nutzung. Es handelt sich um eine reine Ferienvermietung und daher um einen Beherbergungsvertrag.

Reservierung und Buchung
Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Schäfer & Majer Immobilien GmbH eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Schäfer & Majer Immobilien GmbH und dem Gast zustande.

Angebote von Schäfer & Majer Immobilien GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Schäfer & Majer Immobilien GmbH steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

Zahlung des Mietpreises:
Der Mieter verpflichtet sich den bei der Buchung und in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietpreis auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist der Vermieter berechtigt die Buchung nach vorheriger Zahlungserinnerung zu den u.a. Stornierungsbedingugen zu stornieren.

Rekalmationen:
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht.

Stornierung durch den Mieter:
Storniert der Mieter seine Buchung ohne einen Nachmieter zu benennen, der seine Buchung zu denselben Bedingungen übernimmt, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

- kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise.
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Mietpreises.
- ab 4 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

Stornierung durch den Vermieter:
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird er versuchen, ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Verkaufs und der endgültigen Beedigung der Ferienvermietung des Hauses. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.

Nutzungsmöglichkeiten
Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die von Schäfer & Majer Immobilien GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an Schäfer & Majer Immobilien GmbH, einem von Schäfer & Majer Immobilien GmbH genannten Dritten oder an dem durch Schäfer & Majer Immobilien GmbH durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.

Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00€. Schäfer & Majer Immobilien GmbH ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Schäfer & Majer Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Überlassung, Weitervermietung, Nutzung
Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch Schäfer & Majer Immobilien GmbH ausgewiesenen Preisen.

Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen Schäfer & Majer Immobilien GmbH nicht zulässig. In diesen Fällen ist Schäfer & Majer Immobilien GmbH berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Die Nutzung der Wohnungen von Schäfer & Majer Immobilien GmbH zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.

In Apartments und Gemeinschaftsflächen von Schäfer & Majer Immobilien GmbH ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. 
Schäfer & Majer Immobilien GmbH behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen. Dabei eventuell entstehende Kosten, etwa durch einen Sicherheitsdienst oder Polizeieinsatz, gehen zu Lasten des Gastes.

Schlussbestimmungen:
Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

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